Brechbühler's Temple of Fitness
Osiris – Temple of Fitness
Bahnhofstrasse 4, 3550 Langnau im Emmental
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Osiris – Temple of Fitness (nachfolgend «Osiris») und den Mitgliedern bzw. Nutzerinnen und Nutzern des Angebots. Sie gelten für alle Abonnemente, Stempelkarten, Drop-ins, Kurse, Kids- und Teens-Angebote, Firmenangebote und die Nutzung des Open Gyms. Ergänzend gelten die Hausordnung sowie die separate Teilnahmevereinbarung Open Gym; bei Widersprüchen gehen die spezifischen Vereinbarungen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars, der Online-Anmeldung oder dem Kauf eines Abonnements bzw. einer Stempelkarte. Mit der Anmeldung werden diese AGB anerkannt. Minderjährige benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.
3. Angebot, Preise und Zahlung
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Jahres- und Monatsabonnemente, Stempelkarten (10er-Abo, Intro, Drop-in, Senioren, Kids/Teens) sowie Firmenangebote werden zu den dort publizierten Konditionen angeboten.
- Jahresabonnemente sind im Voraus zahlbar, sofern nicht ausdrücklich eine Ratenzahlung vereinbart wurde.
- Monatsabonnemente sind jeweils vor Beginn des Abrechnungsmonats zahlbar.
- Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug kann Osiris nach erfolgloser Mahnung den Zutritt bis zur vollständigen Zahlung sperren. Mahnspesen können in Rechnung gestellt werden.
- Ermässigte Abonnemente (Lernende/Studierende, Partner, Familie, KulturLegi) setzen einen entsprechenden Nachweis voraus. Fällt die Voraussetzung weg, wird auf den ordentlichen Tarif gewechselt.
4. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Abonnemente und Stempelkarten werden für die vereinbarte Dauer abgeschlossen und verlängern sich ohne Kündigung automatisch um dieselbe Dauer. Stempelkarten sind ab Kaufdatum 12 Monate gültig.
Die Kündigung ist jederzeit schriftlich oder per E-Mail möglich und wird auf das Ende der laufenden Abonnements- bzw. Kartendauer wirksam. Es ist keine Kündigungsfrist einzuhalten.
Nicht eingelöste Eintritte einer Stempelkarte verfallen mit Ablauf der Gültigkeitsdauer und werden nicht zurückerstattet. Bereits bezahlte Beiträge werden bei Nichtbenutzung nicht zurückerstattet.
5. Pausierung (Sistierung)
Abonnemente können auf Gesuch hin jederzeit sistiert werden. Weder die Dauer noch die Häufigkeit der Pausierung ist beschränkt. Die Laufzeit des Abonnements verlängert sich um die Dauer der Sistierung. Das Gesuch ist vor Beginn der Sistierung einzureichen; rückwirkende Sistierungen sind nicht möglich.
6. Übertragbarkeit
Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Die Weitergabe des Zutrittsbadges oder das Einlassen von Drittpersonen ist untersagt und kann zur Sperrung des Zugangs sowie zur fristlosen Auflösung des Vertrags ohne Rückerstattung führen.
7. Kurse, Anmeldung und Absagen
Für Kurse gilt Anmeldepflicht über das Buchungssystem. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.
- Abmeldungen sind bis fünf Minuten vor Kursbeginn möglich.
- Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen kann der Kurs als bezogen verbucht werden (No-Show).
- Osiris kann Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl, Krankheit des Coaches oder aus betrieblichen Gründen absagen oder zusammenlegen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Kurszeit, einen bestimmten Coach oder ein bestimmtes Programm besteht nicht.
8. Öffnungszeiten, Betriebsferien und Änderungen des Angebots
Osiris legt Stundenplan und Öffnungszeiten fest und kann diese anpassen. Änderungen werden rechtzeitig über die üblichen Kanäle kommuniziert. Betriebsferien, Feiertage sowie kurzfristige Schliessungen aus betrieblichen Gründen oder infolge behördlicher Anordnungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung.
9. Open Gym und Zutrittsbadge
Die Nutzung des Open Gyms ist nur berechtigten Personen mit gültigem Abonnement und unterzeichneter Teilnahmevereinbarung gestattet. Es gelten die dort festgehaltenen Sicherheitsvorgaben, insbesondere das eigenverantwortliche Training, das Mitführen eines funktionsfähigen Mobiltelefons und das Verbot der Mitnahme von Drittpersonen.
Für den Zutrittsbadge wird ein Depot von CHF 25.– erhoben, das bei ordnungsgemässer Rückgabe zurückerstattet wird. Bei Verlust kann eine Ersatzgebühr erhoben werden.
10. Gesundheit und Eigenverantwortung
Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Mitglieder bestätigen, gesundheitlich in der Lage zu sein, am gewählten Angebot teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Beschwerden, Vorerkrankungen, Schwangerschaft oder nach Verletzungen wird empfohlen, vorgängig ärztlichen Rat einzuholen. Relevante gesundheitliche Einschränkungen sind dem Coach vor dem Training mitzuteilen. Die Anweisungen des Personals sind zu befolgen; Übungen und Geräte, deren sichere Ausführung nicht bekannt ist, dürfen nicht selbstständig genutzt werden.
11. Hausordnung und Verhalten
Es gelten die Hausordnung sowie die Sicherheits- und Hygieneregeln. Insbesondere sind saubere Hallenschuhe und ein Handtuch zu verwenden, Geräte nach Gebrauch zu reinigen und zu versorgen sowie ein respektvoller Umgang zu pflegen. Bei wiederholtem oder schwerem Verstoss, bei Belästigung anderer Mitglieder, bei Beschädigung von Material oder bei Training unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder leistungssteigernden Substanzen kann Osiris den Vertrag fristlos und ohne Rückerstattung auflösen und ein Hausverbot aussprechen.
12. Haftung
Die Nutzung der Anlage, der Geräte und aller Angebote erfolgt auf eigenes Risiko. Osiris haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Betreibers oder seiner Mitarbeitenden verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Mitglieder haften für Schäden, die sie schuldhaft an Einrichtung und Material verursachen.
13. Versicherung
Der Versicherungsschutz, insbesondere die Unfall- und Krankenversicherung, ist Sache der Mitglieder. Osiris führt keine Unfallversicherung für Mitglieder.
14. Videoüberwachung
Ausserhalb der betreuten Kurszeiten wird die Lokalität videoüberwacht. Dies dient dem Schutz der Mitglieder sowie der Prävention von Missbrauch und Sachbeschädigung. Die Aufzeichnungen werden nur im Ereignisfall ausgewertet und nach den Vorgaben des Schweizer Datenschutzrechts bearbeitet und gelöscht.
15. Datenschutz
Personendaten werden ausschliesslich zur Verwaltung der Mitgliedschaft, zur Organisation des Trainingsbetriebs, zur Rechnungsstellung sowie zur Information über das Angebot bearbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung nötig ist (z. B. Buchungssystem, Zahlungsabwicklung, Krankenkassen-Anerkennung Qualitop) oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Es gelten die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes.
Foto- und Videoaufnahmen zu Kommunikationszwecken werden nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
16. Änderungen der AGB und Preise
Osiris kann diese AGB sowie die Preise anpassen. Änderungen werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten bekanntgegeben. Bei einer Preiserhöhung während einer laufenden Abonnementsdauer gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis bis zum Ende der Laufzeit.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Langnau i. E. bzw. der zuständige Gerichtsstand im Kanton Bern, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.